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Autorität

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für die Möglichkeiten einer Person, Gruppe oder Institution, Einfluss auf andere Personen auszuüben und ggf. den eigenen Willen gegenüber diesen durchzusetzen, wodurch sich ein Verhältnis der Über- und Unterordnung konstituiert. Mit Autorität verbinden sich Herrschaftsansprüche, die unterschiedlich begründet sind.

    Formen der Autorität:
    (1) Personale Autorität: Der Anspruch auf Autorität wird mit personengebundenen Merkmalen (z.B. Körperkraft, Leistung, Alter, Wissen, Erfahrung) begründet.
    (2) Funktionale Autorität (professionelle Autorität): Beruht auf überlegener und nachweisbarer Sachkunde oder Wissen.
    (3) Positionale Autorität: Leitet sich aus der Position, dem Amt oder dem Rang ab und besteht unabhängig von der Person des Positionsinhabers.

    Die Formen der Autorität überlagern sich. Wesentlich für die Geltung, Reichweite, Stärke und Dauer einer Autorität und des aus ihr abgeleiteten Herrschaftsanspruchs ist, dass die Untergeordneten diesen Anspruch als legitim anerkennen.

    Mit dem Begriff Autorität werden weiterhin Einrichtungen und Symbole als Repräsentanten anerkannter Werte sowie Personen, die aufgrund sittlich-moralischer Qualitäten anerkannt werden, bezeichnet.

    Vgl. auch Bürokratie.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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