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Revision von Aval vom 05.02.2013 - 17:47
Aval
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bankaval, (ital. avallo = Bürgschaft), umfasst als Obergriff sowohl Bürgschaften als auch Garantien. Ein Aval wird immer dann vergeben, wenn ein Kunde gegenüber Dritten nachweisen muss, dass bestimmte Verbindlichkeiten bei Fälligkeit auch erfüllt und Zusagen eingehalten werden. Typische Beispiele sind: Mietaval, Gewährleistungsaval, Vertragserfüllungsaval, Anzahlungsaval, Bietungsaval oder Wechselaval. Im letzten Fall (Wechselbürgschaft) unterschreibt ein Bürge für einen Wechselschuldner mit dem Zusatz „per aval“.
Vgl. auch Avalkredit, Bürgschaft, Garantie.
Vgl. auch Avalkredit, Bürgschaft, Garantie.
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