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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sicherungssystem, das es beim Betrieb eines Computersystems (Systembetrieb) erlaubt, nach dem Ausfall einer Systemkomponente oder des Gesamtsystems schnell wieder einen ordnungsgemäßen Zustand zu erreichen (Wiederanlauf).

    2. Maßnahmen:
    (1) hardwareorientiert: Betrieb eines Parallelsystems, das beim Ausfall einer Komponente die Funktion des anderen Computersystems übernimmt;
    (2) softwareorientiert: Wiederanlaufpunkte in Anwendungsprogrammen und Systemprogrammen, Programme zur Rekonstruktion verloren gegangener Daten;
    (3) organisatorisch: regelmäßige Datensicherung (Dump).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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