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besondere Versicherungsbedingungen

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    Versicherungsbedingungen, die auf einen einzelnen Versicherungsvertrag oder auf ein bestimmtes Teilkollektiv von Versicherungsverträgen zugeschnitten sind; sie sind keine Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Als besondere Versicherungsbedingungen werden oft aber auch solche Regelungen bezeichnet, die sich auf spezielle Risiken beziehen (z.B. bes. Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Umwelthaftpflichtversicherung). Solche Bedingungswerke sind stets Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen der Kontrolle durch das AGBG. Als spezielle Regelungen gehen die bes. Bedingungen immer den allgemeinen Bedingungen vor.

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