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Beteiligungsgesellschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unternehmensbeteiligungsgesellschaft; Kapitalbeteiligungsgesellschaft; Finanzinvestor; 1. Begriff: Gesellschaft, die im Beteiligungsgeschäft tätig ist.

    2. Gesellschaftergruppen: Der Gesellschaftertypus einer Beteiligungsgesellschaft determiniert weitgehend deren Zielsetzung sowie Anlagestrategie und ist damit für ein kapitalsuchendes Unternehmen ein wesentliches Differenzierungsmerkmal. Grundsätzlich lassen sich vier Gesellschaftertypen unterscheiden.
    a) Finanzinstitute: In Deutschland dominieren bank- und versicherungsassoziierte Beteiligungsgesellschaften.
    b) Staat: Eine weitere Gesellschaftergruppe von Beteiligungsgesellschaften sind staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Institutionen. Die Vergabe von Beteiligungskapital durch staatlich dominierte Beteiligungsgesellschaften wird zwar zunehmend auch unter Risiko-/Renditeaspekten, vor allem aber ausgehend von struktur- oder arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen beurteilt.
    c) Industrieunternehmen: Der dritte Gesellschaftertypus sind große Industriekonzerne, die ihre Partizipation an einer Beteiligungsgesellschaft nicht nur zur Renditeerzielung, sondern auch als strategisches Instrument zur Sicherung des Zugriffs auf technologische Innovationen oder des Zugangs zu neuen Märkten nutzen.
    d) Management: Insbesondere bei angelsächsisch geprägten Beteiligungsgesellschaften sind die Beteiligungsmanager auch häufig Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft. Tendenziell gilt: Je stärker die Gesellschafterstellung der Beteiligungsmanager und je schwächer der Einfluss geschäfts- oder strukturpolitisch motivierter Mitgesellschafter bei Investitionsentscheidungen, desto ausgeprägter die Renditeorientierung.

    3. Anlagestrategie: Für ein kapitalsuchendes Unternehmen ist die Anlagestrategie einer Beteiligungsgesellschaft ein wichtiges Auswahlkriterium. Zur Differenzierung können folgende vier Kriterien herangezogen werden:
    a) Branche: Viele Beteiligungsgesellschaften haben zwar keinen ausgewiesenen Branchenfokus, häufig werden aber bestimmte Branchen gezielt ausgeklammert bzw. präferiert. Dazu zählen z.B. technologie- und forschungsintensive Branchen.
    b) Etablierungsgrad des Unternehmens: Die Mehrzahl der Beteiligungsgesellschaften bevorzugt eine Beteiligung an etablierten Unternehmen mit starker Marktstellung. Der hohe Betreuungsaufwand und das höhere Risiko bei der Beteiligungsfinanzierung junger Unternehmen werden i.d.R. nur von jenen Beteiligungsgesellschaften akzeptiert, die im Venture Capital-Geschäft aktiv sind (Early-Stage-Finanzierung).
    c) Investitionsvolumen: Anlagestrategie/ -richtlinien der Beteiligungsgesellschaft definieren meist bestimmte Ober- oder Untergrenzen, die ein Einzelinvestment nicht über- oder unterschreiten darf. So wird beispielsweise die Prüfung von Beteiligungsvorhaben mit einem Kapitalbedarf von unter 50.000 Euro nur von wenigen, i.d.R. öffentlich-rechtlichen Beteiligungsgesellschaften wahrgenommen. Viele Beteiligungsgesellschaften bevorzugen Investitionsgrößen zwischen 5 Mio. Euro und 20 Mio. Euro. Aber auch erheblich größere Investitionsvolumina sind durch die Syndizierung des Kapitals auf mehrere Beteiligungsgesellschaften darstellbar (Co-Venturing).
    d) Gesellschaftsrechtlicher Einfluss: Für ein kapitalsuchendes Unternehmen ist der angestrebte gesellschaftsrechtliche Einfluss einer Beteiligungsgesellschaft wesentliches Ansprache- bzw. Auswahlkriterium. Während sich staatliche und auch bankassoziierte Beteiligungsgesellschaften zum Teil mit einer qualifizierten Minderheit oder entsprechenden Vetorechten begnügen, ist die Stimmrechtsmehrheit und die aktive Einflussnahme v.a. für angelsächsisch geprägte Beteiligungsgesellschaften oftmals eine Grundvoraussetzung für den Beteiligungserwerb. Die Einschränkung unternehmerischer Handlungsfreiheit, die aus solchem Hands-On-Management folgt, wird jedoch nicht von jedem Kapitalnehmer goutiert.

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