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Betriebstreuhandversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertragsform der Vertrauensschadenversicherung, durch die der Arbeitgeber in pauschaler Form (Pauschalversicherungssumme) gegen Vermögensverluste durch Handlungen aller Arbeitnehmer im Büro- und Verwaltungsbetrieb (ohne namentliche Nennung) geschützt ist.

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