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Bilanzumstellung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bei jeder Währungsänderung erforderliche Umstellung der Wertansätze. In der Bundesrepublik Deutschland (RM-Schlussbilanz) zum 21.6.1948, geregelt durch das Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark vom 21.8.1949 mit zahlreichen Durchführungsverordnungen, und die nach den Vorschriften des DM-Bilanzgesetzes vom 23.9.1990 per 1.7.1990 aufzustellende erste Bilanz in DM für Unternehmen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DM-Eröffnungsbilanz) oder nach dem Euro-Einführungsgesetz (EuroEG) vom 9.6.1998 aufzustellende Bilanz in Euro.

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