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Billigflagge

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Staaten, unter deren Flagge Schiffe (ausländischer Reeder oder Reedereien) fahren, die in diesen Staaten registriert sind, um Kosten zu reduzieren (Steuervorteile, geringere Sozial- und Sicherheitsvorschriften). In Deutschland wird eine Ausflaggung in diese Staaten nur noch genehmigt, wenn der Antragsteller die hierdurch für den Schifffahrtsstandort Deutschland hervorgerufenen Nachteile ausgleicht.

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