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Revision von Bundesfinanzakademie vom 15.02.2018 - 14:52
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
aufgrund eines Bund-Länder-Abkommens gegründete verwaltungsinterne Einrichtung des Bundes, die beim Bundesminister der Finanzen ressortiert, und der Ausbildung (ergänzende Studien) sowie der Fortbildung (fortführende Studien) der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes der Steuerverwaltungen der Länder dient; Sitz in Brühl.
Gesetzliche Grundlage: §§ 5 und 7 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes i.d.F. vom 23.6.1993 BGBl. I 944.
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