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Revision von carrier's haulage vom 12.09.2013 - 11:32

carrier's haulage

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    eine Klausel im Seefrachtgeschäft beim Containerverkehr. Wird carrier´s haulage vereinbart, so bedeutet dies, dass der Verfrachter (Frachtführer) der Ware neben dem Seetransport (Hauptlauf) auch den Transport zum Verschiffungshafen (Vorlauf) als auch den Transport vom Bestimmungshafen zum Empfänger (Nachlauf) organisiert und die hierfür entstehenden Kosten kalkuliert. Der carrier trägt damit die Haftung für den gesamten Transport. Carrier´s haulage kann auf der Grundlage der im Containerverkehr üblichen Verladesysteme Full Conatiner Load (FCL) oder Less than Container Load (LCL) vereinbart werden.

    Gegensatz: merchant's haulage.

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