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De-Facto-Standard
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein nicht von einer offiziellen Standardisierungsorganisation definierter Standard, der sich über die Jahre seiner Nutzung als sinnvoll erwiesen hat und aufgrund seiner Verbreitung gleichwohl weitgehend eingehalten wird. Viele De-Facto-Standards werden später durch internationale Standardisierungsorganisationen aufgenommen und in einen offiziellen Standard überführt.
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