Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Depositalzinsen vom 01.06.2008 - 15:39
Depositalzinsen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zinsen, die vom Anleiheschuldner für verspätet erhobene Beträge von verlosten oder gekündigten Pfandbriefen und Obligationen gezahlt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Meist zahlt der Anleiheschuldner einen Teilbetrag derjenigen Zinsen, die er selbst aus der Anlage der nicht erhobenen Barbeträge in der Zwischenzeit erzielt hat.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon