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Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHoGA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. Begriff: Wirtschafts- und Arbeitgeberverband des deutschen Gastgewerbes.

    2. Merkmale: Gliedert sich als Bundesverband in 17 Landesverbände und drei Fachverbände: Hotelverband Deutschland (IHA), UNIPAS (Union der Pächter von Autobahn-Service-Betrieben) und V.I.C. (Verband der Internationalen Caterer in Deutschland). Darüber hinaus vertreten die vier Fachabteilungen im DEHOGA Bundesverband - Systemgastronomie, Gemeinschaftsgastronomie, Bahnhofsgastronomie und Discotheken - die speziellen Belange ihrer Mitglieder.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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