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Eigenbedarfsdeckung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beschreibungsmerkmal von Haushalten (gelegentlich auch Haushaltungen). Dient v.a. der Abgrenzung von Unternehmen bzw. Betrieben, in denen zum Zweck der Fremdbedarfsdeckung gewirtschaftet wird.

    Vgl. auch Betriebswirtschaftslehre (BWL).

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