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Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Außenhandelsgeschäft tätiger Vertreter mit der Aufgabe, aufgrund seiner besonderen Kenntnis des Marktes im Einkaufsland für den ausländischen Auftraggeber günstige Einkaufsmöglichkeiten zu erschließen und entsprechende Verträge mit den Abladern zu vermitteln.

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