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Europäisches Privatrecht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Europäische Privatrecht ist das gemeinsame Privatrecht der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Das Europarecht hat dieses Rechtsgebiet nur teilweise geregelt. In den auf europäischer Ebene ungeregelten Bereichen gilt weiterhin das nationale Privatrecht.

    Es ist eine rechtspolitisch umstrittene Frage, ob über das existierende Europarecht hinaus ein Europäisches Zivilgesetzbuch wünschenswert ist. Wichtige Schritte auf dem Weg zu einem solchen Gesetzbuch sind bereits getan. Zunächst gab die 1982 gegründete Commission on European Contract Law (Lando-Kommission) seit 1995 die Principles of European Contract Law (PECL) heraus, welche ein gemeineuropäisches Vertragsrecht zu ermitteln versuchten. Die darauf aufbauende Study Group on a European Civil Code (SGECC) stellt für 2009 in Verbindung mit weiteren Institutionen einen Draft Common Frame of Reference (DCFR) vor. Es handelt sich um den Entwurf für die Kodifikation des europäischen Vertragsrechts und angrenzender Rechtsgebiete.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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