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Expertensystem

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: in der Künstlichen Intelligenz (KI) wird ein Programm oder ein Softwaresystem als Expertensystem bezeichnet, wenn es in der Lage ist, Lösungen für Probleme aus einem begrenzten Fachgebiet (Wissensdomäne) zu liefern, die von der Qualität her denen eines menschlichen Experten vergleichbar sind oder diese sogar übertreffen (Expertenwissen).

    Bes. bewährt als Expertensysteme haben sich wissensbasierte Systeme; deshalb werden beide Begriffe oft synonym verwendet.

    2. Bestandteile (Regelfall): Wissensbasis, Inferenzmaschine, Wissenserwerbskomponente, Dialogkomponenten und Erklärungskomponente.

    3. Klassifikation nach Aufgabenstellung:
    (1) Diagnosesysteme, die auf der Basis teils gegebener, teils zu suchender Symptome Fälle klassifizieren;
    (2) Beratungssysteme, die im Dialog mit dem Menschen eine auf den vorliegenden Fall bezogene Handlungsempfehlung geben;
    (3) Konfigurationssysteme, die auf der Basis von Selektionsvorgängen unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten und Benutzerwünschen komplexe Gebilde zusammenstellen;
    (4) Planungssysteme, die einen Ausgangszustand durch eine Folge von Aktionen in einen Endzustand überführen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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