Direkt zum Inhalt

Fehlgeldentschädigung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fehlgeld, Mankogeld, Zählgeld; an im Kassen- oder Zähldienst beschäftigte Arbeitnehmer gezahlte pauschale Entschädigung.

    Lohnsteuer: Ist der Arbeitnehmer ausschließlich oder im Wesentlichen im Kassen- oder Zähldienst beschäftigt, so kann die Entschädigung steuerfrei gewährt werden, soweit sie für jeden Kalendermonat 16 Euro nicht übersteigt (R 19.3 I Nr. 4 LStR). Wird der Arbeitnehmer mit Fehlgeldern belastet, so entstehen für ihn in dieser Höhe Werbungskosten.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com