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Fernmeldemonopol

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    früher ausschließlich dem Bund zustehendes und durch die Deutsche Bundespost ausgeübtes Recht, Fernmeldeanlagen (Telegrafen-, Fernsprech- und Funkeinrichtungen) zu errichten und zu betreiben (Fernmeldeanlagengesetz); mit der vollständigen Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes im Telekommunikationsgesetz 1998 entfallen.

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