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Finanzinstrument
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Im Sinn des dt. KWG: Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate.
2. In der Internationalen Rechnungslegung IAS (International Accounting Standards) bzw. IFRS (International Financial Reporting Standards): Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Austausch von Zahlungsmitteln verbunden sind. Diese Definition ist sehr viel weiter gefasst als in Deutschland üblich.
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