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Finanzwechsel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Leerwechsel; Wechsel, dem kein Warengeschäft zugrunde liegt, sondern der der Geldbeschaffung dient: Debitorenziehungen, Bankakzepte. Finanzwechsel dürfen grundsätzlich nicht diskontiert werden.

    Gegensatz: Warenwechsel.

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