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freiwilliger Flächentausch
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Kooperation unter Landwirten, bei der einzelne Feldstücke in der Bewirtschaftung getauscht werden, so dass der einzelne Landwirt zum einen größere und besser strukturierte Feldstücke bewirtschaftet, zum anderen diese näher an seinem Hof liegen. Die Pacht- und Eigentumsverhältnisse bleiben davon unberührt, jedoch ist der Abschluss zeitlich befristeter, die Bewirtschaftung regelnder Verträge erforderlich.
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