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Revision von Fremdbedarfsdeckung vom 20.10.2009 - 16:03
Fremdbedarfsdeckung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beschreibungsmerkmal von Unternehmungen bzw. Betrieben, v.a. zur Abgrenzung von Haushalten, wo zum Zweck der Eigenbedarfsdeckung gewirtschaftet wird.
Vgl. auch Betriebswirtschaftslehre (BWL).
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