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Revision von Gleichberechtigung vom 02.08.2010 - 11:45

Gleichberechtigung

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    soziales Postulat zur Gleichstellung und Gleichbehandlung von Angehörigen einer sozialen Gruppe, seit der Heraufkunft der bürgerlich-demokratischen Gesellschaften und im Zusammenhang ihrer Aufklärungs- und Emanzipationsbewegungen v.a. auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau, aber auch die ethischer Minoritäten mit der Majorität bezogen.

    Die formale (rechtliche) Absicherung der Gleichberechtigung im Grundgesetz (Art. 3 und Art. 33) ist eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung ihrer Verwirklichung; arbeits- und sozialrechtliche Maßnahmen und die Durchsetzung eines entsprechenden Ehe-, Familien- und Scheidungsrechts (in der Bundesrepublik Deutschland 1976/1977) sind weitere Voraussetzungen.

    Die Forderung nach Gleichberechtigung wird in Anbetracht von Erziehung und neuer Bildung von Vorurteilen auch die künftige politische und soziale Entwicklung national und international mitbestimmen.

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