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Revision von Gleichgewichtspreis (eines Gutes) vom 19.02.2018 - 15:20
Gleichgewichtspreis (eines Gutes)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Preis, zu dem keine Überschussnachfrage nach dem angebotenen Gut besteht. D.h., ist der Gleichgewichtspreis (eines Gutes) positiv, dann stimmen die zu diesem Preis nachgefragten und angebotenen Gütermengen überein. Ist der Gleichgewichtspreis (eines Gutes) gleich Null, kann die angebotene die nachgefragte Menge übertreffen. Man spricht in diesem Fall auch von freien Gütern.
Vgl. auch Abbildung „Gleichgewichtspreis”.
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