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Grüne Karte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Internationale Versicherungskarte.

    1. Begriff: Internationale Versicherungsbescheinigung, die vom Büro Grüne Karte in den am System Grüne Karte teilnehmenden Ländern ausgegeben wird und die wegen der Farbe des Papiers, auf das sie gedruckt wird, kurz als „Grüne Karte“ bezeichnet wird. Mit der Ausstellung der Grünen Karte übernimmt der Versicherer den Deckungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens nach den im Besuchsland geltenden Pflichtversicherungsbedingungen und -summen.

    2. Merkmale: Die Ausgabe der Grünen Karte ist kostenlos. Die Grüne Karte ist als wirksam anzusehen, wenn sie für das betreffende Besuchsland gültig geschrieben ist, d.h. der Name des Besuchslands (als Länderkürzel) genannt und das Gültigkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist. Der Kfz-Haftpflichtversicherer, der aufgrund der Grünen Karte reguliert hat, hat gegen das Büro Grüne Karte e.V. einen Regressanspruch, wenn er im Innenverhältnis leistungsfrei ist und die Nachhaftungsfrist gemäß § 3 PflVG abgelaufen ist. Der Versicherungsschutz besteht generell, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb der geografischen Grenzen Europas.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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