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Hebesatz

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    der für die Erhebung der Grundsteuer oder Gewerbesteuer von den Gemeinden für jedes Rechnungsjahr einheitlich festzusetzende Prozentsatz, mit dem der Steuermessbetrag zu vervielfältigen ist, um die Höhe der Steuer zu berechnen. Grundsätzlich kann eine Gemeinde für die Grundsteuer einen anderen H. festsetzen als für die Gewerbesteuer (gängige Praxis); durch Landesrecht können allerdings Grenzen gezogen werden (§ 16 V GewStG).

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