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Insolvenzstatistik

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    Für wirtschaftspolitische Planungsentscheidungen werden über Insolvenzverfahren monatliche und jährliche Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt. Auskunftspflichtig sind je nach den Erhebungsmerkmalen die zuständigen Amtsgerichte, Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder (vgl. §§ 1,2 und 4 des Insolvenzstatistikgesetzes vom 7.12.2011 (BGBl. I S. 2582), in Kraft ab dem 1.1.2013.)

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