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Inventar

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Umgangssprachlich: die zum Betrieb eines Unternehmens gehörigen Einrichtungsgegenstände.

    2. Rechnungswesen: das im Anschluss an eine Inventur über Vermögensgegenstände und Schulden aufgestellte Verzeichnis nach § 240 HGB.

    Vgl. auch Inventur.

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