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Revision von Juliusturm vom 08.06.2009 - 13:53
Juliusturm
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung vom ersten Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland für angehäufte Kassenreserven in den 50er-Jahren; genannt nach einem Turm der ehemaligen Zitadelle in Berlin-Spandau, in dem bis 1914 ein Teil der französischen Kriegsentschädigung als „Kriegsschatz” aufbewahrt wurde.
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