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Kombinierte Nomenklatur

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    Abk. KN, Combined Nomenclature (CN); verbindliche Klassifikation für zolltarifliche und außenhandelsstatistische Zwecke der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die aber auch von bestimmten Staaten angewendet wird, mit denen die EU bilaterale Handelsabkommen geschlossen hat. Sie berücksichtigt die Erfordernisse des gemeinsamen Zolltarifs und des Außenhandels bzw. der Außenhandelsstatistik der Europäischen Gemeinschaft sowie anderer Gemeinschaftspolitiken in den Bereichen Wareneinfuhr und - ausfuhr. Die Kombinierte Nomenklatur baut auf dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren auf, ist jedoch tiefer untergliedert. Wie dieses erlangt sie zunehmend Bedeutung als Definitions- und Beschreibungsklassifikation. Revidierte Fassungen treten jährlich zum 1. Januar in Kraft.

    Vgl. auch
    Warenklassifikationen des Außenhandels.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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