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Revision von Konsortialgeschäfte vom 13.06.2008 - 15:21
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Konsortialgeschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäfte, die von mehreren Banken, meist unter Führung einer einzelnen Bank (Konsortialführer) getätigt werden, i.d.R. bei größeren Emissionsgeschäften, Börseneinführungen, Kreditgewährungen und Bürgschaftsübernahmen. Das Geschäft wird nach vereinbarten Quoten (Konsortialquoten) auf die Mitglieder des Konsortiums aufgeteilt.
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