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Konsortialgeschäfte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Geschäfte, die von mehreren Banken, meist unter Führung einer einzelnen Bank (Konsortialführer) getätigt werden, i.d.R. bei größeren Emissionsgeschäften, Börseneinführungen, Kreditgewährungen und Bürgschaftsübernahmen. Das Geschäft wird nach vereinbarten Quoten (Konsortialquoten) auf die Mitglieder des Konsortiums aufgeteilt.

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