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Revision von Kriminologie vom 29.11.2017 - 11:50

Kriminologie

Definition: Was ist "Kriminologie"?

Kriminologie (lat. crimen: Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen; griech. logos: Lehre) bedeutet die Lehre vom Verbrechen. Die Kriminologie bedient sich verschiedener Bezugswissenschaften, wie u.a. Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Rechtswissenschaft und Ökonomie. Zentrale Betrachtungspunkte der Kriminologie sind Verbrechen, Täter, Verbrechensopfer sowie Verbrechenskontrolle bzw. -verhütung.

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    1. Begriff: Kriminologie (lat. crimen: Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen; griech. logos: Lehre) bedeutet die Lehre vom Verbrechen. Die Kriminologie bedient sich verschiedener Bezugswissenschaften, wie u.a. Psychiatrie, Psychologie, Soziologie, Rechtswissenschaft und Ökonomie. Zentrale Betrachtungspunkte der Kriminologie sind Verbrechen, Täter, Verbrechensopfer sowie Verbrechenskontrolle bzw. -verhütung. Der Begriff Kriminologie ist von „Kriminalistik“ zu unterscheiden. Beide Wissenschaften können als Hilfswissenschaft der jeweils anderen betrachtet werden. Während primäres Ziel der Kriminologie die generelle, vom Einzelfall abstrahierende Erkenntnisgewinnung über Ursachen und Erscheinungsformen von Kriminalität ist, zielt die Kriminalistik auf das Ermitteln und forensische Beweisen von Straftaten bzw. auf Verhütung (Prävention), Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten. Die Erforschung der Ursachen von Kriminalität spielt im Alltag eine wichtige Rolle.

    2. Richtungen in der Kriminologie: a) Kritische Kriminologie: Sie thematisiert Kontroll- und Kriminalisierungsprozesse. Diese Richtung ist explizit sozialwissenschaftlich orientiert. Sie versteht - entsprechend der Mehrdeutigkeit des Ursprungsbegriffs crimen - Kriminalität einerseits als Gesamtheit der Aktionen und Interaktionen zwischen den für Rechtsetzung und -durchsetzung zuständigen Institutionen und andererseits die Gesamtheit der Delinquenten und ihren Opfern.
    b) Kriminalpolitische Kriminologie: Sie zielt auf die Optimierung strafrechtlicher und gesellschaftlicher Kriminalprävention. Wenn Kriminologie überhaupt einen Einfluss auf die Gesetzgebung nimmt, dann die dieser Richtung.
    c) Angewandte Kriminologie: Sie ist Einzelfall-Kriminologie, ihr Praxisfeld ist die Strafrechtspflege.
    d) Viktimologie (lat. victima: Opfer; Opferforschung): Sie ist eine Unterdisziplin der Kriminologie, ihr Gegenstand sind die Persönlichkeitsstrukturen der Opfer, der Prozess des Opferwerdens, die Beziehungsstrukturen zwischen Opfer und Tätern und die Folgen für die Opfer einer Straftat.

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