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Lagerbereich

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Organisationseinheit im Lager in dem spezifische Lagerhausprozesse realisiert werden.

    1. Im Wareneingang erfolgt das Abladen, die informatorische Erfassung, die Eingangskontrolle und das Lagerfertigmachen (z.B. Umladen auf Ladehilfsmittel und Umpacken) der eingehenden Güter. Das Einheitenlager dient der Aufnahme der Güter (größere Einheiten) und übernimmt primär die Funktion der Zeitüberbrückung. Das Kommissionierlager bildet den Bereich der Kommissionierung ab und stellt die Güter in kleineren Mengeneinheiten für weitere Bearbeitungsschritte bereit.

    2. In der Packerei werden Aufgaben der Verpackung und der Kontrolle ausgeführt.

    3. Die Übergabe der vorbereiteten Güter an den Kunden oder Auslieferer und die Ausführung aller damit zusammenhängenden Aufgaben (Disposition der abholenden Transportmittel, Zwischenlagerung der Güter bis zur Übergabe und Verladung) erfolgt im Warenausgang.

    4. Die übergeordnete Lagerverwaltung dient der Steuerung und Koordination aller Lager- und Bewegungsprozesse innerhalb der einzelnen Lagerbereiche.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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