Direkt zum Inhalt

Landwirtschaftssachen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 21.7.1953 (BGBl. I 667) m.spät.Änd. den sog. Bauerngerichten zugewiesenen Streitigkeiten, v.a. nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz und ähnlichen Vorschriften.

    2. Im ersten Rechtszug entscheidet das Amtsgericht in der Besetzung mit einem Amtsrichter und zwei Landwirtschaftsrichtern als ehrenamtlichen Richtern, dann das Oberlandesgericht (drei Berufsrichter und zwei landwirtschaftliche Beisitzer) und der Bundesgerichtshof (Besetzung entsprechend OLG 3:2).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com