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Revision von Leistungsabschreibung vom 16.02.2010 - 15:41
Leistungsabschreibung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
variable Abschreibung; Abschreibung, die sich nach der Leistungsabgabe, der Inanspruchnahme des Vermögensgegenstandes richtet.
Vgl. auch Abschreibung.
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