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Leitungswasserversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Spezielle Sachversicherung gegen Schäden an Gebäuden oder beweglichen Sachen durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser sowie gegen Schäden an Zu- und Ableitungsrohren und an bestimmten Einrichtungen der sanitären Installation durch Rohrbruch oder Frost. Als eigenständiger Versicherungszweig findet die Leitungswasserversicherung insbesondere bei landwirtschaftlichen und gewerblichen Risiken Verwendung. Darüber hinaus ist die Gefahr Leitungswasser auch im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung und der verbundenen Wohngebäudeversicherung mit gedeckt. Industrielle Risiken können über die Extended-Coverage-Versicherung gegen die Gefahr Leitungswasser versichert werden.

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