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lineare Abschreibung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abschreibungsverfahren, charakterisiert durch eine gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs-, Herstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten eines Anlagegutes auf die Jahre seiner betriebsgewöhnlichen Nutzung (Abschreibung). Die Nutzungsdauer (n) richtet sich nach der erfahrungsgemäßen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Von den Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) wird, v.a. bei größeren Anlagen, der Rest-(Schrott-)wert (RE) abgezogen.

    Höhe der jährlichen Abschreibungsquote (R):

    MathML (base64):PG1hdGggeG1sbnM9Imh0dHA6Ly93d3cudzMub3JnLzE5OTgvTWF0aC9NYXRoTUwiIG1hdGhzaXplPSIyMCI+CjxtaT5SPC9taT4KPG1vPj08L21vPgo8bWZyYWM+Cjxtcm93Pgo8bWk+QTwvbWk+CjxtaT5IPC9taT4KPG1pPks8L21pPgo8bW8+LTwvbW8+CjxtaT5SPC9taT4KPG1pPkU8L21pPgo8L21yb3c+CjxtaT5uPC9taT4KPC9tZnJhYz4KPG1vPi48L21vPgo8L21hdGg+Cg==

    Die lineare Abschreibung ist das in den meisten Kostenrechnungssystemen übliche Abschreibungsverfahren, da sie rechnungstechnisch einfach ist und alle Teilperioden der Nutzungsdauer gleichmäßig („normalisiert”) belastet.

    Vgl. auch Abschreibung.

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