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Revision von Lizenzverlustversicherung vom 03.02.2010 - 10:43
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Lizenzverlustversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherung mit dem Zweck, Luftfahrern, die wegen Lizenzverlusts aus dem aktiven Dienst bei einem Luftfahrtunternehmen ausscheiden, den Übergang zu einer anderen Beschäftigung durch eine Kapitalzahlung zu erleichtern bzw. den Zeitraum bis zur Pensionierung zu überbrücken. Versicherungsnehmer sind v.a. Luftfahrtunternehmen, die damit tarifvertragliche Verpflichtungen absichern.
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