Zitierfähige Version
- Revision von Maschinengarantieversicherung vom 19.02.2018 - 14:53
- Revision von Maschinengarantieversicherung vom 01.11.2017 - 17:09
- Revision von Maschinengarantieversicherung vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von Maschinengarantieversicherung vom 28.09.2011 - 09:57
- Revision von Maschinengarantieversicherung vom 03.02.2010 - 10:43
Maschinengarantieversicherung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Versicherung von Folgeschäden an Maschinen bzw. versicherten Sachen, die aus Anlass von Konstruktions-, Guss-, Material-, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehlern entstehen. Die Maschinengarantieversicherung finanziert die Garantie des Herstellers oder Lieferanten, der zugleich der Versicherungsnehmer ist. Dabei müssen die auftretenden Fehler laut den Garantiebedingungen des Verkaufs- oder Liefervertrags vom Versicherungsnehmer zu vertreten sein. Die Maschinengarantieversicherung ist eine Versicherungsart innerhalb der technischen Versicherung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon