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Revision von merchant's haulage vom 12.09.2013 - 11:32

merchant's haulage

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    eine Klausel im Seefrachtgeschäft beim Containerverkehr. Wird merchant's haulage vereinbart, so bedeutet dies, dass der merchant (Händler) als Versender oder Empfänger der Ware oder der von ihm beauftragte Spediteur für die Organisation des Transports zum Seehafen (Vorlauf) sowie vom Seehafen zum Empfänger (Nachlauf) verantwortlich ist und die hierfür entstehenden Kosten trägt. Der carrier ist hier der Verfrachter, welcher lediglich den Seetransport (Hauptlauf) übernimmt. Merchant's haulage kann auf der Grundlage der im Containerverkehr üblichen Verladesysteme Full Container Load (FCL) oder Less than Container Load (LCL) vereinbart werden.

    Gegensatz: carrier's haulage.

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