Migrationshintergrund
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Laut Definition des Statistischen Bundesamtes zählen zu den Personen mit Migrationshintergrund alle „nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil" (vgl. Statistisches Bundesamt (2007): Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Wiesbaden, S. 6).
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