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Begriff aus der Einkommensteuer:
(1) I.w.S.: Bezeichnung für Maßnahmen zur Einschränkung der Nutzung von Verlusten zum Zwecke der Steuerersparnis.
(2) I.e.S.: Bezeichnung für eine Einschränkung der Verrechnung von Verlusten zwischen den Einkunftsarten. Das Verfahren wurde zwischen 1999 und 2003 angewandt (§ 2 III EStG a.F.) und 2004 durch eine Neuregelung des Verlustabzugs ersetzt.
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