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Mischraum
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Raum, der nicht in seiner Gesamtheit zu einem einzigen Zweck, sondern teils als Wohnung, teils zu anderen Zwecken (z.B. geschäftlichen Zwecken) genutzt wird. Für die Frage, ob Wohnraummietrecht oder Geschäftsraummietrecht anzuwenden ist, ist die überwiegende Nutzung maßgeblich.
Bewertungsgesetz: Gemischtgenutzte Grundstücke.
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