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Mitarbeiterkapitalbeteiligung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Vorteil des Arbeitnehmers im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers ist ab dem 1.4.2009 steuerfrei, soweit der Vorteil 360 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigt (§ 3 Nr. 39 EStG). Voraussetzungen hierfür sind a) freiwillige Zuzahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und b) die Beteiligung muss allen Arbeitnehmern offen stehen.

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