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Revision von Musterrabatt vom 12.01.2011 - 08:20
Musterrabatt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Außenhandelsgeschäft an Zwischenhändler (z.B. an Importhändler im Ausland) gewährter Rabatt für kleinere Warenmengen, die als Verkaufsmuster vorgesehen sind; Höhe bis zu 50 Prozent. Der Musterrabatt soll dem Zwischenhändler einen Anreiz geben, Aufträge aufgrund der Referenzmuster die Lieferfirma zu akquirieren.
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