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Neuwert

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Bilanzierung
    2. Versicherungswirtschaft

    Bilanzierung

    Ausgangsbetrag für die Bewertung von industriellen Bauten oder Wohngebäuden. Der Neuwert ergibt sich z.B. aus den Tagespreisen je Kubikmeter umbauten Raumes unter Berücksichtigung der jeweiligen Bauart. Durch Abschläge, die entsprechend dem Bauzustand und der geschätzten Restnutzungsdauer vorgenommen werden, erhält man den Zeitwert.

    Versicherungswirtschaft

    Versicherungswert der Feuer-Sachversicherung und verwandter Sachversicherungen. Der Neuwert wird in den Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2008) für verschiedene Sachgruppen unterschiedlich definiert:
    (1) Neuwert der Gebäude ist der ortsübliche Neubauwert einschließlich. Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten.
    (2) Neuwert der Betriebseinrichtung ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand entweder wiederzubeschaffen oder neu herzustellen; maßgebend ist der niedrigere der beiden Beträge.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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