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Revision von Offshore-Käufe vom 08.06.2009 - 13:54

Offshore-Käufe

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    Warenlieferungen, die die USA bezahlen, die aber nicht die amerikanische Küste berühren, z.B. Aufträge zur Deckung des militärischen und zivilen Bedarfs der außerhalb der USA stationierten Truppen. Für die liefernden Länder wirken in Dollar abgerechnete Offshore-Käufe wie zusätzliche Exporte in die USA, sie werden daher umsatzsteuerlich wie Exporte in die USA behandelt und sind von der Umsatzsteuer befreit (Offshore-Steuerabkommen).

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