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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ohne Regress, à forfait; Vermerk auf Wechseln, durch den die Haftung für Zahlung ausgeschlossen werden soll; gilt nach dt. Recht als nicht geschrieben (Art. 9 II WG), da der Aussteller die Haftung für Zahlung nicht ausschließen kann.

    Der Indossant kann sich dagegen von der Haftung für Zahlung und Annahme befreien (Art. 15 I WG; Angstklausel).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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