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Revision von Passivwechsel vom 03.07.2017 - 15:59
Passivwechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schuldwechsel (Wechsel), bei dem die Unternehmung Schuldner ist. Passivwechsel erscheinen in der Bilanz als Passivposten (Passiva). In der Bilanz von Kapitalgesellschaften als „Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel”.
Gegensatz: Aktivwechsel.
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